Welte-Mignon
Reproduktions-Piano
Ein Urteil des Grossherzogl. Badischen Hofes
über Welte-Mignon-Pianos.
„Auf das Schreiben an Gr. Geh. Kabinett vom 29. v. Mts. beehren
wir uns mitzuteilen, dass der verewigte Grossherzog Friedrich I. und
Ihre Königliche Hoheit die Grossherzogin Luise gelegentlich Höchst
ihres letzten gemeinsamen Sommeraufenthalts auf Schloss Baden im
vergangenen Jahr das von Ihnen gelieferte „Welte-Mignon“-Klavier sich
täglich haben vorspielen lassen und sich jedesmal erneut an dem ge-
botenen Kunstgenuss gefreut haben.
Ihre Königliche Hoheit erinnern sich mit wehmütiger Freude der
Befriedigung, mit welcher der heimgegangene Grossherzog den Tönen des
Instrumentes gelauscht hat und anerkennen gern, dass dieses wunder-
volle Erzeugnis der heimischen Industrie sich vorzüglich bewährt.
Ihre Königlichen Hoheiten der regierende Grossherzog und die
Grossherzogin Hilda schliessen sich diesem günstigen Urteil an.
Karlsruhe, den 14. September 1908.
General-Intendanz der Grossherzoglichen Zivilliste
gez: Nicolai.“
Vorführung des Welte-Mignon-Pianos jederzeit im
Pianomagazin
R. Reutemann
Zürich V, Freiestr. 58.